ElektroG4 verplichtet Vertreiber ab Juli zur kostenlosen Rücknahme von gebrauchten Vapes.
Ab dem 1. Juli 2026 gilt es; Vertreiber von E-Zigaretten, inklusive Kiosks, Tankstellen, Vape-Shops und sogar Online-Händer, müssen gebrauchte Vapes kostenlos zurücknehmen und dementsprechend lagern und entsorgen. Ziel dabei ist die Reduzierung des Brandrisikos durch Lithium-Batterien, die in den regulären Müll gelangen sowie eine erhöhte Sammelquoten für die Zurückgewinnung wichtiger Rohstoffe.
Als zentrale Novelle des deutschen Elektro-und Elektronikergerätegesetzes, regelt ElektroG4 die Rücknahme, Entsorgung und das Recycling von Elektroaltgeräten. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf Lithium-Batterien, und daher auf E-Zigaretten.
Warum Werden Vapes Recycelt?
Vapes und E-Zigaretten stehen bei ElektroG4 im Zentrum, da sie fest eingebaute Lithium-Ionen-Batterien enthalten. Diese können im Hausmüll und in regulären Entsorgungsanlagen zu Bränden führen, vorallem wenn Lithium-Batterien zerstört oder erhitzt werden.
Des Weiteren enthalten sie wertvolle Rohstoffe, wie Lithium, Nickel, Kupfer und Aluminium, die bei der Fehlentsorgung verloren gehen und zur Umweltbelastung beitragen.
Aufgrund von stark ansteigenden Verkaufszahlen von Vapes und E-Zigaretten, sowie zunehmenden Bränden in Sortier- und Entsorgungsanlagen, beschlossen die Behörden die pflichtige Rücknahme von Vapes einzuführen.
Wer Ist Betroffen?
Die Rücknahmepflicht betrifft sämtliche Vertreiber von Vapes, unabhängig deren Größe oder Verkaufsfläche, inlusive:
- Vape-Shops
- Kiosks und Trinkhallen
- Tankstellen
- Supermärkte, die Vapes verkaufen
- Online-Händler
Wer Nimmt Gebrauchte Vapes An?
Ab dem 1. Juli muss jede Verkaufstelle gebrauchte Vapes ausnahmslos zurücknehmen und deren Rücknahme anbieten. Verkäufer gelten somit als offizielle Rücknahmestellen für gebrauchte Vapes.
Die Rücknahme von Vapes muss kostenlos gestaltet werden und an keinen Neukauf gebunden sein.
Wertstoffhöfe nehmen auch gebrauchte Vapes an. Diese dürfen jedoch nur von geschultem Personal angenommen werden. Ziel dabei ist die angemessene Entsorgung sowie die Verhinderung von Bränden bei der Lagerung und Entsorgung von E-Zigaretten.
Was Bedeutet das für Verkäufer und Hersteller?
Ab 1. Juli 2026 liegt es an Verkäufern und Herstellern die Rücknahme von E-Zigaretten zu organisieren, Verbraucher dementsprechend zu informieren und auf dem Laufenden zu halten, und Recyclingprozesse richtig zu dokumentieren.
Verkäufer fungieren hierbei als Rücknahmestellen während Hersteller die Rücknahme im Großen und Ganzen festlegen und finanzieren.
Für Verkäufer
1.) Standardisierte Sammelbehälter
Alle Verkäufer und Rücknahmestellen müssen sichere und standardisierte Rückgabeeimer oder Boxen bereitstellen. Diese helfen bei der getrennten Lagerung von gebrauchten Vapes und bei der darauffolgenden Entsorgung.
Behälter sollten stabil, brandgeschützt und abgedichtet sein, damit, im Falle einer beschädigten Lithium-Batterie kein brennbares, hochgiftiges Lithium-Elektrolyt entrinnt.
Lithium-Batterien sollten bestenfalls in Behältern aus Kunstoff und nicht aus Metall gelagert werden, da der Kontakt mit Metall zu Kurzschlüssen führen kann, die Brände verursachen können. Transparente Behälter helfen dabei, dass keine Fremdkörper oder anderweitiger Abfall in diese Behälter gelangt was die Kreuzkontaminierung verhindert.
Online-Händler müssen zur Rücknahme von gebrauchten Vapes kostenlose Rücksendeoptionen anbieten.
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2.) Sammelstellenlogo
Sämtliche Rücknahmestellen, müssen außerdem ein bundesweites, zweifarbiges Sammelstellenlogo sichtbar anbringen. Für stationäre Vertreiber muss dieses mindestens eine Größe von DIN A4 haben.
Bei Online-Händlern muss es so angebracht werden, dass Käufer es während des Bestellprozesses nicht übersehen können.
Für Hersteller
1.) Rücknahmesysteme Finanzieren
Als Teil der EPR-Pflicht (Extended Producer Responsibility) müssen Hersteller die komplette Entsorgung und das Recycling ihrer Produkte organisieren und zugleich finanzieren.
Dies beinhaltet die Registrierung bei der Stiftung ear, sowie eine Mengenmeldung, wie viele Elektrogeräte ein Hersteller in den öffentlichen Verkehr bringt. Letztlich müssen Verkäufer und Hersteller sicherstellen, dass Rücknahmesysteme, wie zum Beispiel Sammelbehälter, die Logistik, Sortierung und das Recycling ihrer Produkte bezahlt und organisiert sind.
2.) Verbraucher Informieren
Hersteller müssen künftig Kunden und Verkäufter viel deutlicher darüber informieren, wie Batterien entnommen werden können, wie Geräte korrekt entsorgt werden, wo Rücknahmestellen sind, wie lange das produkt hält, ob Ersatzteile verfügbar sind, und wie die Reparatur und das Recycling des Produktes funktionieren.
Des Weiteren muss diese Information in sämtlichen Darstellungsmedien, etwas auf Webseiten, Verpackungen und in Produktanleitung, verständlich und deutlich sichtbar sein.
3.) Recyclingprozesse Dokumentieren
Hersteller müssen klar und deutlich nachweisen wie viele Elektrogeräte, inklusive Vapes, sie in den Verkehr bringen. Nicht nur das, sie müssen unter Anderem belegen wie viele Altgeräte zurückgenommen wurden, und deutlich dokumentieren wie diese recycelt wurden. Dies dient zur Erhöhung der Zuständigkeit und Zuverlässigkeit seitens Hersteller beim Recycling von E-Zigaretten.
Daten, wie zum Beispiel die Lebensdauer, Reparierbarkeit sowie die Verfügbarkeit von Ersatzteilen, müssen bei Anfragen frei bereitgestellt werden.
Laut EU-Batterieverordnung 2027, muss ein Hersteller sicherstellen, das ein Produkt auch recyclingfähig ist.
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